Duftstoffallergene: was ab dem 31. Juli 2026 auf dem Etikett steht

Die EU erweitert die Kennzeichnungspflicht von 26 auf rund 80 Stoffe. Was das bedeutet – und was es ausdrücklich nicht bedeutet.

Von Veröffentlicht: Zuletzt redaktionell geprüft:

Was sich ändert

Bis vor kurzem mussten in der EU 24 einzelne Duftstoffe – gezählt als 26 Einträge – namentlich auf kosmetischen Mitteln deklariert werden, wenn sie bestimmte Schwellen überschreiten. Alles andere durfte pauschal als „Parfum“ oder „Aroma“ in der Inhaltsstoffliste stehen.

Mit der Verordnung (EU) 2023/1545 vom 26. Juli 2023 hat die Europäische Kommission Anhang III der Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 um 56 weitere Duftstoffallergene erweitert. Damit sind künftig rund 80 Stoffe einzeln kennzeichnungspflichtig.

Die Schwellenwerte bleiben unverändert:

Die Fristen

Übergangsfristen nach Verordnung (EU) 2023/1545.
DatumWas gilt
15. August 2023 Die Verordnung tritt in Kraft.
31. Juli 2026 Ab diesem Tag dürfen nur noch Produkte erstmals in Verkehr gebracht werden, die die erweiterte Kennzeichnung tragen.
31. Juli 2028 Ab diesem Tag dürfen auch bereits im Handel befindliche Produkte nicht mehr mit der alten Kennzeichnung bereitgestellt werden.

Praktisch heißt das: In den kommenden zwei Jahren stehen alte und neue Etiketten nebeneinander im Regal. Ein kürzeres Etikett bedeutet in dieser Zeit nicht, dass weniger drin ist – möglicherweise ist die Charge nur älter.

Das häufigste Missverständnis

Die längere Liste auf der Verpackung heißt nicht, dass die Rezeptur geändert wurde oder dass das Produkt „allergener“ geworden ist. Die Stoffe waren vorher schon enthalten – sie standen nur unter dem Sammelbegriff „Parfum“. Geändert hat sich die Deklarationspflicht, nicht die Zusammensetzung.

Der Zweck ist Sekundärprävention: Wer bereits gegen einen bestimmten Duftstoff sensibilisiert ist, soll ihn auf dem Etikett finden und das Produkt meiden können. Die Kommission stützt sich dabei auf eine Stellungnahme des Wissenschaftlichen Ausschusses „Verbrauchersicherheit“ (SCCS/1459/11) aus dem Jahr 2012.

Wie häufig sind Duftstoffallergien?

Der Anteil der EU-Bevölkerung, der auf Duftstoffallergene allergisch reagiert, wird je nach Studie auf 1 bis 9 Prozent geschätzt. Diese Spanne ist groß, weil die Erhebungsmethoden sich unterscheiden – eine präzisere Zahl gibt es nicht, und wer eine nennt, hat sie sich ausgesucht.

Es handelt sich in der Regel um eine Kontaktallergie: eine erworbene Reaktion des Immunsystems, die typischerweise mit einem Ekzem einhergeht (allergische Kontaktdermatitis). Sie entsteht nicht beim ersten Kontakt, sondern durch wiederholten Kontakt in ausreichender Menge. Ist eine Sensibilisierung einmal eingetreten, genügen anschließend deutlich geringere Mengen, um Symptome auszulösen – und sie bleibt in der Regel lebenslang bestehen.

Warum Lagerung hier eine Rolle spielt

Ein Punkt, der selten erwähnt wird: Manche Duftstoffe werden erst durch Oxidation zu relevanten Allergenen. Linalool und Limonen sind die bekanntesten Beispiele – als frische Substanz gelten sie als schwache Sensibilisatoren, ihre Oxidationsprodukte sind deutlich potenter. Die EU-Kosmetikverordnung trägt dem Rechnung, indem sie für bestimmte Monoterpene Grenzwerte für den Peroxidwert vorsieht.

Für den Alltag heißt das: Der halbleere Flakon, der seit drei Jahren auf der Fensterbank steht, ist nicht nur geruchlich fragwürdig. Wie sich Oxidation vermeiden lässt, steht in unserem Ratgeber Parfum aufbewahren.

Was Sie tun können

Gilt das auch für Duftzwillinge?

Ja, ohne Einschränkung. Die Kosmetikverordnung gilt für jedes kosmetische Mittel, das in der EU in Verkehr gebracht wird – unabhängig vom Preis und davon, ob es unter einem bekannten Markennamen verkauft wird. Ein Duftzwilling aus einem EU-Shop unterliegt denselben Kennzeichnungspflichten wie ein Designerduft.

Umgekehrt gilt: Fehlt bei einem Anbieter die vollständige Inhaltsstoffliste, ist das kein Detail, sondern ein Hinweis darauf, dass grundlegende Pflichten nicht erfüllt werden.

Quellen